Psychiatrische Pflege

Wann besteht Anspruch auf Psychiatrische Pflege?

Krankheit, hohe Belastungen oder auch der Alltag kann uns an psychische Grenzen führen. Oft sieht man in einer solchen Situation keinen Ausweg mehr, oder aber man wagt es nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Manchmal ist die Lösung zum Problem klein und es genügen bereits wenige Gespräche um wieder Selbstsicherheit und Selbständigkeit zu erlangen. Menschen mit chronischen Leiden können hingegen auch langfristig von einer professionellen Unterstützung durch unsere Spezialistinnen und Spezialisten profitieren und in der für sie gewohnten Umgebung selbständig sein. 

Unsere erfahrene Diplomierte Pflegefachpersonen erfassen in einem persönlichen Beratungsgespräch ihre Situation und definieren mit Ihnen gemeinsam den geeigneten Rahmen, um Sie wirkungsvoll unterstützen zu können. 

Wer bezahlt diese Dienstleistungen?

Diese Leistungen sind kassenpflichtig und werden von Ihrer Krankenkasse unter Abzug des Selbstbehaltes und Franchise übernommen. Zuzüglich 20 % Patientenbeteiligung, bis max. Fr. 15.35 pro Tag.

Arbeitszeiten

Montag bis Freitag:
07.30 Uhr - 17.00 Uhr

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