Hauswirtschaftliche Leistungen

Wann besteht Anspruch auf hauswirtschaftliche Leistungen?

Bei Krankheit, Unfall, Rekonvaleszenz, Spitalentlassung oder Unvermögen, im Haushalt anfallende Arbeiten selbstständig zu verrichten. Auch wenn die Arbeiten nicht von Ihrem persönlichen Umfeld übernommen werden können, bieten wir Ihnen Hilfe und Unterstützung bei Ihnen zu Hause an.

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Abklärungstermin bei Ihnen zu Hause, um Ihre Bedürfnisse und Prioritäten bezüglich des Wochenkehrs zu besprechen.

Die hauswirtschaftlichen Leistungen bestehen aus: 

1. Wochenkehr
  • Staubsaugen, Abstauben, Böden feucht aufnehmen
  • Betten frisch beziehen
  • Badewanne, Dusche, Lavabo, WC reinigen

Wichtig: die Mitarbeiterinnen sind nicht verpflichtet, folgende Arbeiten auszuführen: Polstergruppe saugen, Möbel verschieben zum Saugen, Spielsachen wegräumen, Zimmer erwachsener Kinder reinigen, «Frühlingsputzete», Gartenpflege, Treppenhaus reinigen.

 

2. Wäsche
  • Waschen in der Waschmaschine, kleine Handwäsche
  • Wäsche falten, Wäsche bügeln

Wichtig: die Mitarbeiterinnen entscheiden, was wie gewaschen wird. Vorhänge werden nicht durch die Spitex gewaschen. Ferner ist die Mitarbeiterin nicht verpflichtet, die Handwäsche und das Bügeln für erwachsene Kinder oder Drittpersonen durchzuführen.

 

3. Übrige Haushaltarbeiten
  • Einkaufen im Wohnort

 

Wer bezahlt diese Dienstleistungen?

Diese Leistungen sind nicht kassenpflichtig. Verfügen Sie aber über eine Zusatzversicherung, übernimmt diese möglicherweise einen Teil der Kosten. Wir bitten Sie, dies vorgängig bei Ihrer Krankenkasse abzuklären.

Arbeitszeiten

Montag bis Freitag:
08.00 Uhr - 17.00 Uhr

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